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Satzung

§ 1 Name und Sitz des Vereins

Der Verein trägt den Namen:
Hand in Hand – nachbarschaftliches Wohnen in der Schweriner Wohnungsbaugenossenschaft e.V.
Sitz des Vereins ist Schwerin.

§ 2 Gegenstand

(1) Zweck des Vereins ist

die selbstlose Förderung der Gemeinschaft und Nachbarschaften in den Wohngebieten, insbesondere die Unterstützung von Maßnahmen, die der Mildtätigkeit gegenüber Personen entsprechend § 53 AO sowie der Alten- und Jugendhilfe dienen und die Integration dieser Personen in die Gemeinschaft ermöglichen.

(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

(a) die Schaffung und Förderung von Begegnungsstätten z. B. als Senioren, Jugend- und Nachbarschaftstreffs, die der Allgemeinheit offen stehen;

(b) die Organisation und Durchführung von Beratungs- und Informationsveranstaltungen

zu besonderen Problembereichen wie vorbeugende Gesundheitspflege im Alter, gesunde Ernährung im Alter, Möglichkeiten der Nutzung ambulanter sozialer und mobiler Dienste für Senioren und hilfsbedürftige Menschen;

(c) die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Projekten, die dazu geeignet sind, für und mit Kindern /Jugendlichen positive Entwicklungsmöglichkeiten für diese Gruppen in den Wohngebieten zu schaffen;

Für weiter Informationen steht Ihnen die Satzung als PDF-Dokument zum Leitet Herunterladen der Datei einherunterladen zu Verfügung

 

Aktuelles in Kürze

Aufgrund von Baumaßnahmen fällt das Seniorenschwimmen im Sole-Bad Banzkow bis auf weiteres aus.

                           

Gemeinsamer Rückblick auf das Jahr 2010. weiterlesen

Mittagessen im Leezener Landgasthof- Eine Rustikale Angelegenheit, die Gäste waren begeistert. weiterlesen

Ein Schiff stach in See und 28 Besucher aus der Lessingstrasse 26a waren mit an Bord. weiterlesen