§ 1 Name und Sitz des Vereins
Der Verein trägt den Namen:
Hand in Hand – nachbarschaftliches Wohnen in Schwerin durch die SWG e.V.
Sitz des Vereins ist Schwerin.
§ 2 Gegenstand
(1) Zweck des Vereins ist die selbstlose Förderung der Gemeinschaft und Nachbarschaften in den Wohngebieten, insbesondere die Unterstützung von Maßnahmen, die der Mildtätigkeit gegenüber Personen entsprechend § 53 AO sowie der Alten- und Jugendhilfe dienen und die Integration dieser Personen in die Gemeinschaft ermöglichen.
(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- (a) die Schaffung und Förderung von Begegnungsstätten z. B. als Senioren, Jugend- und Nachbarschaftstreffs, die der Allgemeinheit offen stehen;
- (b) die Organisation und Durchführung von Beratungs- und Informationsveranstaltungen zu besonderen Problembereichen wie vorbeugende Gesundheitspflege im Alter, gesunde Ernährung im Alter, Möglichkeiten der Nutzung ambulanter sozialer und mobiler Dienste für Senioren und hilfsbedürftige Menschen;
- (c) die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Projekten, die dazu geeignet sind, für und mit Kindern /Jugendlichen positive Entwicklungsmöglichkeiten in den Wohngebieten zu schaffen;
